Ein Schiedsgutachten dient der außergerichtlichen Klärung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Vertragsparteien. Es wird beauftragt, wenn im Rahmen eines bestehenden Rechtsverhältnisses fachliche oder technische Punkte zweifelhaft oder umstritten sind.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstelle ich Schiedsgutachten mit dem Ziel, eine neutrale und nachvollziehbare Beurteilung zu liefern, auf deren Basis die Parteien eine Einigung finden können – oft ohne gerichtliche Auseinandersetzung.
Das Schiedsgutachten kann je nach Vereinbarung verbindlich oder unverbindlich sein und ist ein wirksames Instrument, um Kosten, Zeit und Konflikte zu minimieren, während gleichzeitig eine fachlich fundierte Lösung erarbeitet wird.
Im Rahmen eines Schiedsgutachtens beauftragen die Vertragsparteien gemeinsam einen neutralen Sachverständigen – also mich – damit, tatsächliche Zustände oder technische Zusammenhänge objektiv zu beurteilen. Dazu gehört beispielsweise die Feststellung des angemessenen Kauf- oder Marktpreises einer Ware oder die Bewertung technischer Ausführungen und Leistungen. Ich analysiere die Sachlage unabhängig, nachvollziehbar und auf Basis geltender Normen und Regelwerke. Mein Ziel ist es, eine sachliche Entscheidungsgrundlage zu schaffen, auf die sich beide Seiten stützen können, um eine Einigung zu erzielen – schnell, fair und ohne gerichtlichen Streit.