Neben meiner Tätigkeit als Gerichtsgutachter erstelle ich auch Privatgutachten für unterschiedlichste Auftraggeber.
Privatgutachten bezeichnet man die Art von Gutachten, welche außerhalb eines Gerichtsverfahrens für private Auftraggeber erstellt werden – beispielsweise zur Klärung von Mängeln, Schadensursachen oder zur Vorbereitung rechtlicher Schritte.
Ich unterstütze mit fachlich fundierten, verständlich aufbereiteten Gutachten unter anderem:
Ob zur Beweissicherung, Schadensbewertung, Abnahmebegleitung oder technischen Beratung – meine Gutachten liefern eine verlässliche Grundlage für Entscheidungen und helfen, Konflikte frühzeitig zu vermeiden oder gezielt anzugehen.